STADTPARK FAQ

Im Rahmen des Stadtpark Open Air 2021 präsentieren wir die schönste Open Air Bühne der nördlichen Hemisphäre erneut Pandemie-gerecht. Das heißt: mit reduzierter Kapazität, einer speziellen Bühne, festen/nummerierten Sitzplätzen, klaren Wegeregelungen innerhalb des Konzertgeländes und unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Darüber hinaus ist beim Aufenthalt im Stadtpark die hohe Eigenverantwortung und Umsichtigkeit all unserer Besucher*innen gefordert.
Um es für alle möglichst einfach und transparent zu gestalten, haben wir hier die wichtigsten Fragen beantwortet.

TICKETS 

 

Wo bekomme ich Tickets? 
Tickets sind ausschließlich im Vorverkauf erhältlich, entweder im Stadtpark Open Air Shop unter tickets.stadtparkopenair.de oder telefonisch unter 040 - 413 22 60 von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 14:00 beim KJ Ticketservice. 

 

Was ist beim Ticketkauf zu beachten:
Alle Tickets werden ausschließlich personalisiert verkauft, um ggf. die Nachverfolgbarkeit der Ticketinhaber*in gewährleisten zu können. Auch bei einer Bestellung von mehreren Tickets muss der volle Vor- und Nachname jedes einzelnen Gastes auf das jeweilige Ticket gedruckt werden. 

Der Zuschauerbereich ist in Farben plus den jeweiligen Buchstaben für den Sitzblock eingeteilt.

Jeder Buchstabe steht für einen Sitzblock im Zuschauerbereich und ist auf dem jeweiligen Ticket vermerkt. Die Farbe gibt vor, welcher Einlass aufs Gelände zu nutzen ist.

 

Warum muss ich meinen Personalausweis mitnehmen?
Aufgrund der Personalisierung der Tickets benötigen wir einen amtlich beglaubigten Identitätsnachweis. Bitte beachten: Ein Schülerausweis oder eine Monatskarte reichen in diesem Fall nicht aus. 

 

Was mache ich, wenn ich bereits ein Ticket habe, aber mich am Konzerttag krank fühle oder krank bin?
Wir bitten alle Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, zwingend darum, zuhause zu bleiben und keinesfalls zum Konzert zu kommen. Zum Schutz unserer Besucher*innen behalten wir uns das Recht vor, kranken oder eindeutig krank aussehenden Personen den Zutritt zu verweigern. 

 

Was passiert, wenn das Konzert ausfällt?
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Gäste, Mitarbeiter*innen und Künstler*innen hat für uns höchste Priorität. Daher leisten wir den behördlichen Auflagen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus selbstverständlich Folge, was schlimmstenfalls zu einer Verschiebung oder gar Absage eines geplanten Konzertes führen kann. Im Falle eines kurzfristigen Konzertausfalls gilt somit:

Im Falle einer Verschiebung des Konzertes mit feststehendem Ersatztermin behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Kommt es zu einer ersatzlosen Absage ohne Nachholtermin können die Tickets dort, wo sie erworben wurden, zurückgegeben werden und es erfolgt eine umgehende Rückerstattung des Kaufpreises.

 

Erhalte ich eine Reisekostenerstattung im Falle eines Konzertausfalls? 
Sollte es zu einer Verschiebung oder Absage eines geplanten Konzertes kommen, erstatten wir keine Reise- oder Unterbringungskosten! Bitte informiert Euch vor Antritt Eurer Reise auf den einschlägigen Kommunikationskanälen, ob das Konzert wie geplant stattfinden kann, oder nicht. 

 

Wie und wo kann ich mich informieren, ob das Konzert stattfindet oder nicht? 
Auf unseren Online Kanälen (Homepage, Facebook, Instagram etc.) informieren wir umgehend über Konzerte, die von Verlegung oder Absage betroffen sind. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund der dynamischen Entwicklung der Lage auch zu sehr kurzfristigen Änderungen kommen kann. Am besten überprüft Ihr vor jedem Konzertbesuch, ob es wie geplant stattfinden kann, oder ob eine Verlegung oder Absage nötig ist.

 

Gibt es ausschließlich Sitzplätze?
Um die Infektionsgefahr zu minimieren und im Bedarfsfall die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten, ist ausschließlich der Kauf von festen Sitzplätzen möglich. Hierbei ist die Bestuhlung jeweils in Blöcken angeordnet, in denen jeweils Sitzgruppen von zwei bis zehn Personen platz finden. Es gibt somit verschieden mögliche Buchungsvarianten, die dem Saalplan der jeweilige Veranstaltung zu entnehmen sind.  

 

Gibt es Plätze für Rollstuhlfahrer*innen?
Das Gelände des Stadtpark Open Air ist barrierefrei und verfügt über eine begrenzte Anzahl an Stellflächen für Rollstuhlfahrer*innen plus je einer Begleitperson. Diese Tickets sind nicht im freien Verkauf erhältlich. Daher bitten wir darum, Anfragen für Rollstuhlfahrer*innen an unseren Ticketservice unter tickets@kj.de zu richten.

ALLGEMEINES ZU ABLAUF UND HYGIENE

 

Wie funktioniert der Einlass/Auslass?
Der Einlass funktioniert wie bisher über den Haupteingang an der Saarlandstraße, sowie den Parkeingang auf der Platanenallee im Stadtpark.

Die ausgewiesene Farbe auf dem Ticket gibt vor, welcher Eingang zum Betreten der Freilichtbühne zu nutzen ist.

 

Ich habe ein Ticket gekauft, welchen Einlass muss ich nehmen?
Alle Tickets für die Sektoren Pink, Grün und Rot (Rollstuhlfahrer*innen) nutzen bitte den Haupteingang an der Saarlandstraße. Alle Tickets für die Sektoren Orange und Blau nutzen bitte den Parkeingang von der Platanenallee aus.

 

Was ist beim Einlass auf das Konzertgelände zu beachten? 
Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen können nur Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN A4-Blatt ist, mitgenommen werden. Um die zügige Abwicklung des anreisenden Konzertpublikums zu gewährleisten, bitten wir darum möglichst ohne Taschen zum Konzert zu kommen. 

Sollte es zu einer Schlangenbildung beim Einlass kommen, ist der Mindestabstand von 1,5 Meter zur vorderen und zur nachfolgenden Personen einzuhalten. Jede sich in der Einlassschlange befindliche Person ist verpflichtet einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (Medizinische OP Maske, FFP 2 oder FFP 3 Maske) zu tragen.

 

Erfolgt eine Personenkontrolle / Bodycheck am Einlass? 
Wir setzen alles daran, die Sicherheit unserer Besucher*innen auch über die Abstands- und Hygieneregeln hinaus zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird es, wie bei jedem Konzertbesuch, zum Einlass auf das Konzertgelände eine kurze Leibesvisitation mit Metallhanddetektoren und eine Taschenkontrolle geben. Erst wenn der Metalldetektor anschlagen sollte, nimmt unser Ordnungspersonal eine persönliche Nachkontrolle vor.

 

Gilt die Maskenpflicht?
Ja. Beim Einlass sowie auf allen Wegen, die an Menschen vorbeiführen und dort, wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann (z.B. beim Gang zum Sitzplatz, zur Gastronomie, zum WC) sowie beim Auslass ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische OP Maske, FFP 2 oder FFP 3 Maske) verpflichtend. Lediglich auf dem eigenen Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.

Falls es Unsicherheiten gibt, wie eine Maske korrekt getragen wird, um Ihnen und den Menschen in ihrer Umgebung den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, finden sich viele hilfreiche Informationen auf dieser Grafik des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

 

Welche Masken sind erlaubt?
Der Zutritt zum Gelände ist ausschließlich mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (Medizinische OP Maske, FFP 2 oder FFP 3 Maske) gestattet. 

Alltagsmasken, Schals, Handtücher oder andere, vorgehaltene Textilien, MNB oder MNS mit einem Ventil (Ventilmasken) oder Gesichtsvisiere als Ersatz für einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz sind bei uns nicht zugelassen und führen zu einer Einlassverweigerung.

 

Ich habe ein ärztliches Attest, muss ich trotzdem eine Maske tragen?
Ärztliche Atteste, die von der Pflicht des Tragens eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische OP Maske, FFP 2 oder FFP 3 Maske) befreien, werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Der Zutritt zum Gelände wird in diesem Fall verwehrt. Untersuchungen haben gezeigt, dass neben Tröpfchen insbesondere feinste Luftpartikel, sogenannte Aerosole, die Übertragung von COVID-19 begünstigen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische OP Maske, FFP 2 oder FFP 3 Maske) kann helfen, die Verteilung dieser Aerosole stark zu reduzieren. Diese einfache Maßnahme erhöht neben der Sicherheit für den Tragenden auch die für alle anderen Gäste, Mitarbeiter*innen und Künstler*innen auf dem Gelände.  

 

Muss ich geimpft sein, um an einem Konzert teilzunehmen?
Nein, der Besuch Stadtpark Open Air Konzerte ist natürlich auch ohne gültigen COVID-19 Impfschutz möglich. Für Personen mit einer COVID-19 Impfung geltende zum Schutze der anderen Besucher auch ausnahmslos dieselben Hygiene- und Abstandsregeln, wie für alle anderen Besucher.

 

Muss ich einen gültigen negativen Schnelltest vorweisen können um am Konzert teilzunehmen?
Nein, ein gültiger Nachweis über einen negativen Schnell- oder Selbsttest ist für den Besuch der Stadtpark Open Air Konzerte nicht von Nöten. Wir empfehlen jedoch jedem Gast vor dem Besuch eines Stadtpark Open Air Konzerts von dem Testangebot der Bundesregierung Gebrauch zu machen und sich zum Schutz aller Konzertbesucher an einer autorisierten Teststation testen zu lassen und das Konzert nur nach einem negativen Testergebnis zu besuchen.  

 

Darf ich während des Konzerts meine Sitzreihe verlassen?
Grundlage des Schutz- und Hygienekonzepts im Stadtpark Open Air ist, dass sich alle Besucher*innen während des Konzerts möglichst dauerhaft auf ihren Plätzen aufhalten.

Natürlich dürfen jederzeit die Gastronomie- und Sanitäreinheiten des Stadtparks aufgesucht werden und es darf das Gelände verlassen werden, um den Heimweg anzutreten. Es ist jedoch nicht möglich, während der Show auf den vorgegebenen Wegen zu verweilen oder zur Bühne zu gehen. Unser Ordnungspersonal ist angehalten, die Wege dauerhaft frei zu halten und sicher zu stellen, dass die Besucher*innen auf ihren Plätzen verweilen.

 

Muss ich während des Konzerts sitzen oder darf ich stehen oder tanzen?
Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt, während des Konzerts aufzustehen und sich vor seinen Stuhl innerhalb der Stuhlreihe zu stellen. Dies sollte jedoch stets mit Rücksicht und dem notwendigen Abstand auf den vor und hinter einem sitzenden Gast geschehen. 

 

In welchem Abstand stehen die Sitzreihen?
Die Abstände sind jeweils so festgelegt, dass sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und von jedem Sitzplatz aus die entsprechend verfügten Abstände eingehalten werden können.

 

Wird es ein gastronomisches Angebot geben und wie ist der Verkauf geregelt? 
Beim Stadtpark Open Air bieten wir an mehreren Verkaufsstellen die Möglichkeit, Speisen und Getränke zu erwerben.

Beim Anstehen an den Gastronomieständen gilt die Maskenpflicht, sowie die Einhaltung des Mindestabstandes. 

 

Lassen sich Getränke und Snacks kontaktlos bezahlen?
Ja, an den Gastronomieständen ist die bargeld- und kontaktlose Bezahlung mit EC-Karten und Kreditkarten möglich.

 

Wie ist die Wegführung auf dem Gelände (zum Sitzplatz, zum WC, zur Gastronomie)?
Es wird eine markierte Wegeführungen im Areal der Freilichtbühne geben, die bei allen Laufwegen zwingend einzuhalten sind. Auf diese Weise werden frontale Begegnungen innerhalb des Konzertgeländes minimiert/vermieden.
So funktioniert der Zuschauer*innenbereich des Stadtparks in einem Einbahnstraßenbetrieb und die großen Hecken-Tore rechts und links der Bühne dienen ausschließlich zum Publikumsauslass aus dem Zuschauerraum. Der Einlass erfolgt über den Umlauf und die entsprechenden Durchgänge in der historischen Hecke. Alle weiteren Laufwege z.B. zu den Gastronomie-Ständen und WCs werden deutlich markiert und sind zwingend einzuhalten. 

 

Gibt es an den Einlässen, Gastronomie-Ständen und WCs Desinfektions-Spender zur Handhygiene? 
Unser Hygienepersonal an den Sanitäranlagen hält jederzeit Handdesinfektionsmittel vor. 

Vor dem Betreten der Sanitäranlagen ist jeder Gast verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren. Weiter führt bei dringendem Bedarf unser Ordnungs- und Sanitätspersonal Desinfektionsmittel mit und kann hier jederzeit aushelfen.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Hygieneverstoß beobachte?
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unser Ordnungspersonal deutlich erhöht, so dass an der Freilichtbühne ausreichend und klar erkennbare Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. 

 

Welche Abstandsregeln gelten auf dem Gelände des Stadtpark Open Airs?
Aktuell gilt ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Haushalten. Innerhalb von Gruppen aus einem Haushalt kann auf die Abstandsregel verzichtet werden. Wir bitten Euch, den Abstand von 1,5 m wo immer es möglich ist, einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, z.B. beim Einlass, im Umlauf, im Sanitärbereich etc., ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (Medizinische OP Maske, FFP 2 oder FFP 3 Maske) vorgeschrieben. 


Was passiert bei Regen? Gibt es Schirme oder Capes?
Um unnötige Wege für alle Besucher*innen zu vermeiden, bietet unser Ordnungspersonal im Falle von plötzlich einsetzendem Regen entsprechende Regen-Ponchos zum Kauf an.

Regenschirme sind beim Stadtpark Open Air nicht erlaubt, da aufgespannte Schirme den anderen Gästen die Sicht versperren und eine Verletzungsgefahr durch Schirmspitzen besteht.

Schirme dürfen dementsprechend nicht mit auf die Freilichtbühne genommen werden und werden beim Einlass von unserem Ordnungspersonal eingesammelt. Die Gebühr für die Aufbewahrung beträgt 2,00 Euro und beinhaltet dafür zusätzlich ein Regencape.


Rücksichtsvoller Umgang 
Grundsätzlich legen wir sehr viel Wert auf einen rücksichtsvollen und umsichtigen Umgang miteinander. Alle Besucher möchten ein sicheres und möglichst unbeschwertes Konzert erleben. Bitte beachtet die hier aufgeführten Regeln, sowie die Anweisungen unseres Sicherheits- und Sanitätspersonal vor Ort. Sprecht diese auch gerne an, wenn Ihr Fragen oder Anmerkungen habt. Achtet Bitte auf Eure Nachbarn und Mitmenschen.


Jugendschutz
Bis auf ausgewiesene Kinderkonzerte halten wir Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet – für Kinder unter 3 Jahren für gänzlich ungeeignet. 

Für den Fall, dass ein Kind eines der Stadtpark Open Air Konzerte besucht, muss es in jedem Fall einen altersgerechten Gehörschutz tragen! Schaumstoff-Gehörschutz-Sets für größere Kinder und Erwachsene sind an der Abendkasse und beim Ordnungspersonal gegen ein geringes Entgelt erhältlich.

Aus dem genannten Grund ist das Einlasspersonal beauftragt, Kinder unter 3 Jahren nicht auf das Gelände zu lassen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch ältere Kinder ggf. nicht auf das Veranstaltungsgelände zu lassen – insbesondere, wenn kein ausreichender Gehörschutz vorhanden ist. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.